Fotografie und Datenschutz und die DSGVO

Die EU-Datenschutzverordnung ist ein Thema, auch in der Fotografie und bei Videos. Die Aussagen dazu sind oft interessengeleitet. In einem Rechtsstaat kann man zwar Recht bekommen und dann hat man recht, aber es kommt dabei vor Gericht letztlich immer auf den Einzelfall an.

Ich habe versucht mit einigen Artikeln mit den gefundenen Informationen aus meiner persönlichen Sicht das Thema für mich darzustellen und zu diskutieren und habe diese Gedanken online gesetzt, um Anderen zu ermöglichen, diese zu lesen, damit sie zur eigenen Meinungbildung beitragen können und ich eventuell auch Rückmeldungen erhalte. Nichts hier ist eine Rechtsberatung.

  • In dem Artikel Amateure können weiter fotografieren verweise ich darauf, was ich auf Fachseiten gelesen habe: daß die DSGVO für Privatpersonen (natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten) gar nicht gilt und darüber hinaus das Kunsturhebergesetz als Konkretisierung der DSGVO für das Fotografieren in Deutschland gilt
  • In dem Artikel Streetfotografie und EU-Datenschutz diskutiere ich an einem Foto aus der Praxis wie man fotografieren kann, wenn die EU-Datenschutzverordnung gilt
  • in dem Artikel über die photokina 2018 frage ich, ob dort noch fotografiert werden darf, wenn die DSGVO gilt
  • in dem Artikel EU-Datenschutzrecht diskutiere ich Positionen und Aussagen von Rechtsanwälten, die sich zur DSGVO geäußert haben
  • in dem Artikel über Martin Parr und die EU-Datenschutzverordnung frage ich, ob Martin Parr noch so fotografieren darf wie bisher
  • in dem Artikel über Personenfotografie frage ich, ob bald nur noch Selfie möglich sind mit der DSGVO

Zudem gelten ja die bisherigen Gesetze zu den Persönlichkeitsrechten je nach Staat weiter. So habe ich versucht Problemfelder, offene Rechtsfragen und Stolperfallen beim Fotografieren zu erkennen und mir ist klarer geworden, was ich in welcher sozialen Rolle beachten muß.

Rein privat gilt die DSGVO nicht, ansonsten gilt sie im Spannungsfeld zum Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort und Bild und es kann im Zweifel besser sein nicht zu fotografieren oder ohne daß ein Mensch identifizierbar ist. Spannerfotos sind nun einfacher angreifbar. Darüber hinaus glaube ich, daß das Presseprivileg auch nicht so sicher ist wie es scheint, weil ich bezweifle, daß man einfach alles darunter subsumieren kann. Aber das ist wieder eine andere Frage.

Und so ist es wie es aussieht, man hat einen klaren Blick über eine Landschaft, die sehr unübersichtlich ist.

 

About Michael Mahlke

Früher habe ich Bücher geschrieben über den Nationalsozialismus, die Gewerkschaftsbewegung, das Leben der kleinen Leute im Arbeitsleben, Ausstellungen organisiert, Lernsoftware entwickelt und Seminare zu Themen wie „Global denken vor Ort handeln“ geleitet. Nach der Grenzöffnung 1989 qualifizierte ich Menschen und half, in Umbrüchen neue Lebensorientierungen zu finden und dann wechselte ich in die industrielle Organisationsentwicklung. Oft war ich einer der wenigen, der das Sterben der Betriebe und das Sterben der Hoffnung der Menschen sah. Ich wollte nicht nur helfen sondern auch festhalten für die Nachwelt. Denn die Worte zeigten keine Gesichter und die Geschichten erzählten keine Momente, so wie ich es erlebt hatte. Wenn ich das alles damals schon nicht aufhalten konnte, dann wollte ich es wenigstens festhalten. So kam ich zum Fotografieren. Mehr hier - http://dokumentarfotografie.de/2022/09/17/der-fotomonat-und-seine-zeiten/

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