Der neue Presseausweis – die neue Ausgrenzung

Eigentlich gibt es in Deutschland Pressefreiheit als Teil der Meinungsfreiheit.

Was das konkret bedeutet möchte ich einmal am „neuen“ Presseausweis deutlich machen, wobei mein Schwerpunkt hier auf der Fotografie bzw. dem Fotojournalismus liegt. Ich möchte mich daher auf den Pfad der Erkundung geben und online Auskünfte finden und gedanklich verarbeiten, um die aktuelle Situation zu verstehen.

Laut Bundeszentrale für politische Bildung ist Pressefreiheit „die Freiheit, Tatsachen, Meinungen (Gedanken), Stellungnahmen und Wertungen durch jede Art von Druckerzeugnissen (z. B. Bücher, Zeitungen, Flugblätter) zu verbreiten.

Die P. als Grundrecht: Die P. wird als besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zusammen mit dem Recht der freien Berichterstattung durch Rundfunk und Film verfassungsrechtlich gewährleistet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für eine Beurteilung der inhaltlichen Zulässigkeit von Äußerungen der Presse (z. B. scharfe Kritik an Missständen), ungeachtet der Verbreitung dieser Äußerung in Druckerzeugnissen, das allgemeine Grundrecht der Meinungsfreiheit maßgeblich. Die besondere Garantie der P. betrifft dagegen die Bedeutung der Presse für die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung, die über die einzelne Meinungsäußerung hinausgeht. Die P. schützt damit besonders alle mit der Pressearbeit wesensmäßig zusammenhängenden Tätigkeiten der im Pressewesen tätigen Personen, von der Beschaffung der Informationen über die redaktionelle Meinungsbildung (samt Wahrung des Redaktionsgeheimnisses) bis zur Verbreitung des Presseerzeugnisses. Die P. enthält nach herrschender Meinung zugleich eine Garantie des Instituts freie Presse als wesentliche Voraussetzung für eine freie politische Willensbildung in einem demokratischen Staat. Sie wird auch durch das in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG verankerte Zensurverbot gesichert.“

Und jetzt kommen wir zur Gretchenfrage: was ist Presse?

In der Vereinbarung über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises steht dazu folgendes:

Wer bestimmt denn, welche journalistische Tätigkeit im öffentlichen Interesse ist? Ich halte das hier für ein erstklassiges Dokument für den Anspruch des Staates und der großen Presse, allein wesentlich die Recherche und Berichterstattung bestimmen zu wollen, denn in interessante Bereiche der Macht darf jetzt nur rein, wer diesen Presseausweis hat? Der Presseausweis wird zum Passierschein.

So geht Ausgrenzung nach meiner Meinung.

Presseausweise dürfen nach dem verlinkten Dokument auch nur von Verbänden ausgegeben werden, die mindestens 1000 Mitglieder haben.

Aber der Begriff Presseausweis ist gesetzlich nicht geschützt wie ein ausgegrenzter Verband klar mitteilt.

Und ein User Alfred auf meedia schreibt: „Jeder darf sich seinen „Presseausweis“ selber basteln, verkaufen und was er noch damit zu tun gedenkt. Der Begriff ist nicht geschützt. Er darf auch kein amtliches Dokument sein, das würde der freien Presse widersprechen (Art 5 GG)“

Hier beginnt meine digitale Spurensuche nach dem Betrachten dieser Baustelle sozialer Wirklichkeit.

 

Neue Medien am Beispiel Facebook

Unterliegen neue digitale Medien nicht dem Presserecht wie der Fall Facebook zeigt – oder doch?

Deshalb sprechen viele auch immer vom Medien- und Presserecht und hier wird auch deutlich, welches Interesse besteht, das sog. Netzdurchsetzungsgesetz anzuwenden.

Da steht zu Anfang drin: „(1) 1Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). 2Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. 3Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.“

Solange Onlinemedien keine Presse sind, fallen sie nicht unter den Schutz der Presse. Aber wenn sie es sind, sind sie geschützt, dürfen manches aber auch nicht alles.

 

Muß Presse kommerziell sein in Zeiten von Blog und Webseite?

Presse kommt vom Druck auf Papier – print + press – und gilt daher nur für gedruckte Presse wenn ich das richtig sehe.

Der vorgenannte  Presseausweis dokumentiert also, daß jemand überwiegend davon lebt für Medien journalistisch zu arbeiten, die in Papierform erscheinen. Und nur wer überwiegend davon lebt darf einen Presseausweis erhalten und die Presserechte ausüben? Und dies wurde von einem deutschen Gericht auch an einem konkreten Fall noch einmal eindeutig klargestellt?!.

Allerdings ist die Debatte schon weiter wie wir auf zeit.de am Beispiel linksunten.indymedia lesen können: „Was noch schwerer wiegt: Manche sind der Meinung, linksunten.indymedia müsste eigentlich als Blog oder als Medienplattform betrachtet werden und sei damit ein Pressemedium. So beschwerte sich kurz nach dem Verbot die Organisation Reporter ohne Grenzen. Hier werde ein journalistisches Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts verboten, sagte damals Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. Pressefreiheit gelte jedoch „auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen“.

 

Ist ein Blog eine Pressemedium und so geschützt und worauf kommt es an? Kommt es darauf an?

Gefunden habe ich dazu als Beispiel einen substanziellen Text des Herrn Anwalt Schwenke, der sagt: „“Presse” ist ein sehr weiter Begriff und umfasst die gezielte Verbreitung der Meinung in der Öffentlichkeit. Sowohl in klassischen Druckerzeugnissen wie auch in digitalen Publikationsformen. Damit können auch Blogs zur Presse gehören, wenn sie sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden. … Für die Pressearbeit in Telemedien (Internetmagazine, Blogs) finden sich spezielle Bestimmungen im sechsten Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages und im Telemediengesetz.“

Der Rundfunkstaatsvertrag ist hier verlinkt.

 

Sind Telemedien Presse?

Offenbar doch irgendwie:

㤠54 Allgemeine Bestimmungen
(1) Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
(3) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Anbietern von Telemedien durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.“

Im Abatz 2 wird nun total „geschummelt“ und man macht sich seine eigene Hintertür auf. Offenbar will man selbst weg von der Beschränkung auf gedrucktes Papier, denn plötzlich ist man auch Presse, wenn „teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse“ wiedergegeben werden.

Alles andere drumherum, was nicht gedruckt wurde sondern nur online erscheint, ist dann keine Presse? Hmmm!

Aber wenn Online-Artikel Presse sind, dann wird es wohl schwer, andere Blogs auszugrenzen obwohl man es nach meinem Eindruck hier ja lesbar versucht.

Zum Thema Statistik auch noch eine Anmerkung, die Sie hier finden.

Es gibt also ernstzunehmende Auffassungen, daß ein Blog ein Presseerzeugnis ist (auch wenn er nicht kommerziell ist), so daß dann alle vorgenannten Argumente ihre Bedeutung verändern würden.

In der sozialen und öffentllichen Wirklichkeit leben wir offenbar zwischen Erkenntnis und Interesse hin und her.

Zudem ist das Merkmal zur überwiegenden hauptberuflichen Tätigkeit offenkundig interessengeleitet und diskriminiert Teilzeitarbeitnehmer und/oder Multi-Freiberufler oder Ehrenamtliche (die sonst ja immer so gelobt werden), weil es ja bedeutet, du erhältst keinen Presseausweis dieser Verbände, wenn du zwar zum Teil journalistisch arbeitest aber das nicht deine alleinige oder vorrangige Einnahmequelle ist – das ist unter den heutigen Bedingungen etwas zwischen interessengeleiteter Realitätsverweigerung, Satire und Wahnsinn. Dies hat Herr Rheker gut auf den Punkt gebracht: „Zu sagen, daß der Pressesprecher von Monsanto natürlich Journalist ist und der Fotograf, der es sich mit Hochzeitsfotografie selbst finanziert hat, eine Reportage über die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln in Südamerika zu fotografieren, der ist, für die Herren auf den hohen Rössern, kein Journalist, das ist ein Schlag ins Gesicht des Fotojournalismus!“

Wer also für eine Onlinezeitung arbeitet, kann zwar publizistisch tätig sein mit oder ohne Vergütung, darf aber keinen Presseausweis erhalten a la Presserat?

Das ist ab 2018 ganz klar so festgelegt  soweit ich das sehe.

Der Presseausweis ist also auch ein Machtinstrument der Herrschenden und der Regierenden, um Meinungen zu steuern, würde ich nüchtern feststellen.

Sozial ist nun bemerkenswert, daß immer mehr Informationen gar nicht mehr gedruckt erscheinen und daher der Anteil der ausgegrenzten Medien immer mehr zunimmt.

 

Vom Presseausweis zum Medienausweis?

Und jetzt kommen wir an einen interessanten Punkt. Es gibt keinen staatlich vorgeschriebenen Medienausweis. Wer also online journalistisch tätig ist, der darf sich dies auch bescheinigen lassen, um seine Grundrechte wahrzunehmen bei journalistischer Tätigkeit. Der neue Presseausweis heißt Medienausweis und ist frei entsprechend dem Grundgesetz.

Die wikipedia ist da eindeutig: „Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. “

Interessant ist dabei, daß in der wikipedia schon die Gegensätze publiziert werden. Bei dem Begriff Journalismus wird einfach geschrieben, “ Journalismus wird von hauptberuflich agierenden Journalisten ausgeübt“ und bei dem Begriff Journalist wird darauf hingewiesen, daß Journalismus nicht hauptberuflich sein muß. Mal sehen wer das wann wie ändert …

So landen wir genau da, wo der Widerspruch heute schon praktiziert wird.

Ich möchte dies noch an einem anderen Beispiel deutlich machen.

 

Journalismus aus Berufung statt als Beruf gilt nicht?

Es gibt eine Reihe von Menschen in unterschiedlichen sozialen Verhältnissen, die unter r-mediabase.eu ein „Forum für mediale Gegenöffentlichkeit – Verband für kritischen Bildjournalismus“ betreiben, das als gemeinnütziger Kulturverein organisiert ist laut Webseite. Damit „verdienen“ sie eher kein Geld obwohl sie es verdient hätten, weil sie fast nur über Themen fotografisch berichten, die in den Hauptmedien nur sehr wenig Beachtung finden aber Bestandteil der sozialen Wirklichkeit und der öffentlichen Welt sind.

Diese Menschen dürfen nach der Definition des Presserates keinen Presseausweis gemäß der Definition des Presserates erhalten oder ausstellen.

Sie sind aber fotojournalistisch tätig und berichten oft über das soziale Geschehen da, wo die gez-Medien und die privaten Medien lieber schweigen oder nicht so hingucken. Zudem könnten Ihre Fotos auch in Zeitungen abgedruckt werden.

Und weil das Grundgesetz gilt, dürften sie sich dann wohl doch einen Presseausweis ausstellen, der ihre fotojournalistische Tätigkeit dokumentiert. Denn sie sind ein Stück des real existierenden deutschen Pressewesens, zumal sie ja Fotos erstellen, die abgedruckt werden können.

Denn es kann nicht sein, daß man Journalismus und die Vergabe von Presseausweisen über wirtschaftliche Abhängigkeit definiert so wie dies der Presserat macht. Denn wenn man ihnen dann keine Fotos abkauft, können sie nicht hauptberuflich davon leben und dann erhalten sie keinen Presserat-Presseausweis, der als Passierschein zu den Mächtigen dient?

Geht das so einfach? Offenbar?! Da waren sich alle Parteien scheinbar einig?

Obwohl gerade auch im Bereich Fotojournalismus der Lebensunterhalt eher überwiegend nicht mit Fotos verdient wird, damit man frei fotojournalistisch arbeiten kann.

Wenn das Wort Presse nun weiterhin nur aus gedruckter Presse bestehen soll, dann ist Medienausweis das bessere Wort. Aber umgangssprachlich ist Presse eigentlich Print und online, eben ein „weiter Begriff“.

Man könnte auch einen Redaktionsausweis ausstellen, so wie es einige Hauptmedien schon länger machen, weil ihnen der Presseausweis nicht reicht. Auch das ist möglich.

 

Der Journalist als Rentner und der Presseausweis

Und noch eins. Wenn Journalisten in Rente gehen, dann leben sie „hauptberuflich“ von der Rente. Aber fast alle, die ich kenne, haben laut eigener Angabe weiter ihren Presseausweis, weil sie Mitglied eines der Verbände sind oder aus anderen Gründen. Wie kann das sein, seltsam nicht wahr? Einige bloggen seitdem und die sind dann Presse? Es gab mal was mit gleichem Recht ….

 

Die Printpresse kriegt Passierscheinpässe

Ich denke, es ist deutlich geworden, welche Interessen hier aufeinander treffen und um was es geht.

Nun bin ich mal gespannt wie es weitergeht. Weil es hier um Macht und Meinungsmacht geht, werden die Kämpfe nach meiner Einschätzung immer weitergehen.

Vielleicht habe ich die Gelegenheit in einigen Jahren noch einmal darüber zu schreiben.

 

Papier ist kein Paper?

Abschließend ist nun zu fragen, was das hier für ein Text ist?

Natürlich ist da meine Meinung drin, er ist aber auch voller Recherche und er zeigt offene Fragen auf und arbeitet mit Nachweisen. Aber er ist nicht gedruckt auf Papier sondern nur auf elektronischem Papier und alles, was sie hier verlinkt finden, ist nur online elektronisch zu finden. Ich habe nur auf elektronisches Papier verlinkt.

Damit ende ich mit der neuen Gretchenfrage: muß Gedrucktes immer auf Holz sein oder wird digital nicht schon lange elektronisches Papier benutzt?

Elektronisches Papier steht schon in der Wikipedia. Wieso darf der Presserat dann darauf bestehen, daß Presseausweise nur für auf Papier gedruckte Erzeugnisse gelten und was hat eigentlich die sog. hauptberufliche Eigenschaft damit zu tun?

Und so lande ich mitten in der Pressefreiheit, die auch für diesen Blog gelten müsste, obwohl er nicht kommerziell und frei erreichbar ist.

Am Besten höre ich hier auf sonst kommt noch ein Kapitel mit dem Titel Nachdenken über die Pressefreiheit und die Frage, wieso sich so viele denkende Menschen von den traditionellen Medien und Zeitungen abwenden und hier und anderswo lieber lesen …

Text 1.1

About Michael Mahlke

Früher habe ich Bücher geschrieben über den Nationalsozialismus, die Gewerkschaftsbewegung, das Leben der kleinen Leute im Arbeitsleben, Ausstellungen organisiert, Lernsoftware entwickelt und Seminare zu Themen wie „Global denken vor Ort handeln“ geleitet. Nach der Grenzöffnung 1989 qualifizierte ich Menschen und half, in Umbrüchen neue Lebensorientierungen zu finden und dann wechselte ich in die industrielle Organisationsentwicklung. Oft war ich einer der wenigen, der das Sterben der Betriebe und das Sterben der Hoffnung der Menschen sah. Ich wollte nicht nur helfen sondern auch festhalten für die Nachwelt. Denn die Worte zeigten keine Gesichter und die Geschichten erzählten keine Momente, so wie ich es erlebt hatte. Wenn ich das alles damals schon nicht aufhalten konnte, dann wollte ich es wenigstens festhalten. So kam ich zum Fotografieren. Mehr hier - http://dokumentarfotografie.de/2022/09/17/der-fotomonat-und-seine-zeiten/

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