Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und das Recht am eigenen Bild


Kann man in Deutschland noch Streetphotography bzw. Strassenfotografie machen, seitdem das Recht am eigenen Bild so stark betont wird? Man kann, aber man muß sich als Fotograf anstrengen.  In diesem Artikel geht es um die Fotopraxis im Bereich Streetpix mit eigenen Beispielen.

1. Beispiel

Das erste Beispiel ist das Foto  mit den beiden Puppen, die sich die Hand reichen. Fotografisch interessant wird das Foto, weil sich direkt im Hintergrund zwischen den beiden Puppen ein Ehepaar auch die Hand reicht. Dieser Moment dauert natürlich nur zwei Sekunden. Danach ist das Bild so nie mehr möglich.

Die Frage, die sich daraus ergibt ist natürlich, ob man dies so zeigen darf. Das geht, weil es neben den fotografischen auch gesetzliche Gründe gibt, die für die Veröffentlichung sprechen. Erstens ist dies auf einer öffentlichen Veranstaltung geschehen. Zweitens stehen im Vordergrund die beiden Puppen. Drittens ist das Ehepaar weit entfernt, guckt sich an und nicht ins Foto, und insgesamt sind beide nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass auf dem Foto alle anderen auch nicht erkennbar sind sondern nur die beiden Puppen. Das Foto wurde mit einer Canon Ixus 900 aufgenommen.

2. Beispiel

Dieses Foto ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Strassenfoto. Mitten auf der Fußgängerzone wirbt eine Firma für ihre Produkte und spricht die vorbeigehenden Passanten an. Dies wird von einigen genutzt, um selbst Fotos von der Darbietung zu machen. Zugleich ist dieses Foto komplex. Wenn man länger hinschaut sieht man eine geschlossene Gruppe. Es beginnt mit dem Fotografen, der den Rucksack trägt. Dieser zeigt durch sein Fixieren mit der Kamera auf die trinkende junge Frau. So wird der Blick ins Bild gezogen. Hinter ihr reicht eine andere Frau einer Passantin eine Probe, die wiederum zu ihr schaut. Ganz rechts ist eine andere junge Frau, die den Kreis fortsetzt, weil ihr Körper und ihr Blick direkt auf die beiden gerichtet ist. Direkt davor ist ein Fotograf, der die Szene aufnimmt und davor ist eine junge Frau – alle drei sind versetzt zuneinander – die einen Fotoappaprat in der Hand hat und den Blick auf den Fotografen mit dem Rucksack gerichtet hat. Damit schließt sich der Kreis. Zwei Personen aus dieser Gruppe sind erkennbar. Zugleich ist aber auch klar, dass sie Teil des Ganzen sind und nicht der wesentliche Bestandteil des Bildes. Da sie zudem selbst fotografieren ist auch klar, dass sie für sich dasselbe Recht auf Fotografie in Anspruch nehmen wie alle anderen. So ist dieses Bild möglich. Aber es ist natürlich sehr komplex. Eigentlich geht ein gutes Strassenfoto nach der Devise vor „weniger ist mehr“, in diesem Fall ist dieses Foto von einer sehr großen Komplexität gekennzeichnet. Ein komplexer Schnappschuss, der aber auch seine Berechtigung hat. Dieses Foto wurde mit einer Ricoh GX200 gemacht.

3. Beispiel

Dieses Foto mit Kundin auf dem Löwensessel und der Verkäuferin ist das genaue Gegenteil. Die Szene ist einfach und komplett klar. Hizu kommt, dass auch die Blickrichtung in diesem Fall die Situation erklärt. Vordergrund und Hintergrund sind eindeutig und die zwei Ebenen des Fotos auch: einerseits die Beziehung Kunde und Verkäuferin nach dem Motto „Der Kunde ist König“ und andererseits die außergewöhnliche Kombination von Sitz- und Kleindungsstücken. Zudem ist die Situation komplett anonym. Weder die Kundin noch die Verkäuferin sind erkennbar, es ist auch nicht erkennbar, in welchem Geschäft dies stattfindet. Und trotzdem ist die Geschichte komplett. Aber da fehlt noch etwas. Als ich in dieses Geschäft blickte und diese Situation sah, hatte ich natürlich nur eine kleine Kamera dabei, die in die Hosentasche passte. Es handelte sich um die Sony WX-1, welche ich wegen ihrer kleinen Größe sehr schätzte. Ich mußte mich entscheiden, ob ich das Foto damit aufnehme als Schnappschuss oder nicht. Da die Szene nur Sekunden dauerte, gab es auch kein großes Ausprobieren. Also entschloß ich mich abzudrücken. Damit ist diese Szene eingefangen. Aber sie hat ihren Preis. Wenn man auf das Bild klickt und es größer sieht, dann sieht man auch die puffelige Verpixelung des Fotos. Da hat die Kamera dieses Foto so abgespeichert, dass ein Ausdruck in einer vergrößerten Form nur durch massive Nachbearbeitung möglich wäre, wenn die Bildqualität schärfer sein soll. Den umgekehrten Fall der schlechten Bildqualität und was man dagegen tun kann habe ich ja an anderer Stelle schon besprochen. Wenn man dieses Foto hier mit dem Löwenthron jetzt auf dem Bildschirm sieht, sieht man dies alles nicht. Daher sind kleine Kameras für Streetpix im Internet gut geeignet, für den Ausdruck manchmal nur bedingt. Hätte ich nicht fotografiert, würden Sie diese Szene niemals gesehen haben.

4. Beispiel

So, hier gibt es das 4. Beispiel. Es ist aufgenommen in einem Museum. Eine Gruppe von drei Personen schaut sich einige große Fotos an. Was so einfach aussieht ist in mehrfacher Hinsicht ein geplanter Schnappschuss – so wie es die Meister dieses Genres früher taten. Ich mußte zunächst im Museum mir die Erlaubnis holen, diese Ausstellung fotografieren zu dürfen. Diese Erlaubnis dient dann aber nicht dazu, die einzelnen Fotos 1 zu 1 abzufotografieren sondern lediglich, um die Anordung der Ausstellung und Eindrücke von der Ausstellung zu vermitteln. Damit sofort deutlich wird, dass es sich um ein Museum handelt, habe ich im linken Bereich den hinten liegenden Raum mit dem Foto und der Bank in das Bild einbezogen. Um deutlich zu machen, dass es sich um eine Fotoausstellung handelt, habe ich den Eckbereich mit den drei großen Fotografien als Schwerpunkt ausgesucht.

Nun kommt aber hinzu, dass die Fotos aus der Ausstellung natürlich nicht gezeigt werden dürfen, weil dadurch eventuell/oder tatsächlich Veröffentlichungs- oder Verwertungsrechte verletzt werden. Deshalb wurde das rechte Foto vom Bildausschnitt her in der Mitte abgeschnitten. Und vor den beiden anderen Fotos stehen Menschen, die die Fotografien betrachten. Damit sind diese Fotos auch nicht erkennbar sondern nur kleine Teilbereiche. Zusätzlich sind die Personen so abgebildet, dass sie auf die Fotos schauen und nicht erkennbar sind. Die Frau rechts sieht man zwar im Profil aber eben so, dass auf das exakte Gesicht und damit auf die Person keinerlei Rückschlüsse möglich sind. Es ist in meinen Augen ein schönes Foto in einer schwierigen Situation, bei der viele Rechte berücksichtigt werden müssen. Aber wie man sieht – es geht. Nachdem ich den Bildausschnitt gefunden hatte, mußte ich einige Zeit warten bis sich für einen Moment diese Personen so gruppierten, dass dieses Foto so möglich war. Dieses Foto wurde mit der Ricoh GX200 aufgenommen.

5. Beispiel

Dieses Foto ergab sich von allein. Ich wartete auf eine Strassenbahn und plötzlich stand er vor mir. Das Motiv war klar, der Mann und seine Tasche. Aber ich mußte natürlich seine Bildrechte achten. Also wartete ich und dann stellte er sich genau so hin neben den schiefen Mast. So schaute die Frau von dem Plakat in das Bild direkt auf ihn und er blickte zu der Gruppe rechts im Bild. Und ich konnte seine goldene Sporttasche in der Kombination mit dem blau-grauen Anzug aufnehmen. Das Bild ist für mich eine gelungene Alltagskomposition aus dem tatsächlichen Leben. Dass dabei der geflickte Weg wie ein Teppich zu ihm hinführt ist dem Moment geschuldet als ich abdrücken konnte. Das Foto ist mit einer Powershot G11 aufgenommen worden. Ich glaube nicht, dass das Foto besser geworden wäre, wenn ich ihn von vorne aufgenommen hätte.

6. Beispiel

Dieses Foto spielt auf dem Wasser – wie unschwer zu sehen ist. Es handelt sich um einen besonderen Moment. Alles war in Bewegung, die Kamera war auf 28mm Brennweite eingestellt und es gab nur diese Sekunde, wo der Mann unten sich vorbeugte zu seinem Seil, der Mann links aus dem Bild rudern wollte und die Gruppe im Treetboot rechts auf die anderen Boote schaute. Das Bild entwickelt sich bis zum Wasserfall am Ende. Alle Personen sind nicht erkennbar und doch gut sichtbar. Der Mann unten am Bildrand ist in seiner Tätigkeit gefangen und der Blick der Kamera ist so, dass man ihm über die Schulter blickt. Der Mann links in dem Boot hat eine Sonnenbrille auf und kann nicht identifiziert werden. Und die Gruppe weiter hinten ist so weit weg, dass ihre Gesichter unscharf bleiben. Trotzdem hat dieses Foto eine starke Dynamik.

Dies technische Besonderheit an diesem Foto liegt darin, dass ich hier mit dem Fixfokus bzw. Panfokus der Kamera gearbeitet habe. Da ein Scharfstellen auf einen Punkt in dieser Situation sehr schwer geworden wäre, hatte ich mich entschlossen den Fixfokus einzusetzen. Dabei ist die Linse fest eingestellt auf eine Entfernung von ca. 3 Metern. Weil der Sensor klein ist, wird quasi automatisch ab diesem Punkt alles dahinter und etwas davor scharf.

7. Beispiel

Das 7. Beispiel handelt von  demselben Foto wie das 6. aber mit einem Zweifarbenfilter versehen. Während das vorherige 6. Beispiel komplett in schwarzweiss ist, mit einer leichten Betonung auf dem Wasser als tragendem Element der ganzen fotografischen Situation, ist es hier anders. Der Blick auf den Schwerpunkt des Fotos wird durch den Übergang aus einem eher dunkleren Teil mit den Hauptakteuren viel stärker zur Wasserfontäne hingelenkt, die quasi in den blauen Himmel mit den Wolken überführt. Damit erhält das Bild eine andere Dynamik und einen anderen Charakter. Das Foto ist mit der Ricoh GX200 aufgenommen worden.

8. Beispiel

Zum Abschluß noch ein besonderes Schmankerl. Es gibt im Wuppertaler Zoo einen Tunnel, der in das Löwengehege führt. Der Tunnel ist an den Seiten und obendrauf mit Plexiglas versehen, so dass Tiere und Besucher sich sehr nahe kommen können. Als ich im Tunnel war, kam eine Gruppe Jugendlicher und zugleich kam ein Löwe und lief oben auf dem Tunnel. Natürlich mußte ich sechs Mal knipsen. Aber es gelang mir dann, ein Foto zu erhalten, welches die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen wahrt und dennoch alles zeigt, worauf es ankommt.

Man sieht den Löwen auf dem Plexiglas, man sieht die Gruppe, wie sie nach oben schaut, man sieht durch das Plexiglas beleuchtet das Gesicht eines jungen Mannes, der staunend direkt nach oben zu dem Löwen blickt. Aber durch die Überdeckung der Augen mit dem Kopf eines anderen Gruppenmitgliedes ist er nicht identifizierbar. Damit sind alle Rechte gewahrt, so dass Abgebildete, Fotograf und Publikum zufrieden sein können. Was will man mehr? Das Foto wurde mit der Sony WX-1 im Nachtmodus aufgenommen.

Fazit:

Man kann also die Gesetzeslage und den Zeitgeist fotografisch als Herausforderung betrachten, die es zu bewältigen gilt.  Es ist meiner Ansicht nach sehr gut möglich gute Strassenfotografie in Deutschland zu praktizieren. Aber es kommt eben auf die Situation an. Daher ist es eine ununterbrochene Herausforderung.

Welche fotografischen Mittel kann ich dafür u.a. einsetzen?

  • Durch das Verhältnis von Vordergrund und Hintergrund kann ich durch Groß und Klein dafür sorgen, dass Dinge unscharf oder so klein werden, dass ich die gesetzlichen Vorgaben einhalte.
  • Es sind auch erkennbare Gesichter möglich, wenn klar ist, dass es sich um öffentliche Situationen handelt und/oder klar erkennbar ist (am besten auf dem Foto), dass die Abgebildeten damit einverstanden sind.
  • Manche Fotos muß man planen, auch wenn sie dann wie zufällig aussehen.
  • Manchmal arrangieren sich die Dinge von selbst aber nur für einen Moment.
  • Gute Strassenfotografie ist in Schwarzweiss und in Farbe möglich. Der Mann mit der goldenen Tasche würde als Schwarzweissaufnahme nicht wirken, das Foto im Museum würde mir als Farbaufnahme nicht gefallen.
  • Durch Nachbearbeiten mit digitalen Filtern kann ich alles unkenntlich machen, was juristisch schwierig scheint.

Wie kann man „gute“ und „schlechte“ Strassenfotografie unterscheiden?

  • 10 Fotos für Streetfotografie mit Kompaktkameras in Farbe als Beispiele habe ich in einem kleinen Ebook zusammengefasst.

 

Ich empfehle als Ergänzung dieses Artikels meine Buchrezension zum Thema Fotografie und Recht. Ausgerüstet mit all diesen Infos können Sie lernen, in Deutschland juristische Grauzonen abzuschätzen. Bei Interesse können Sie hier noch meinen Praxiskurs zum Thema Fotografieren auf Demonstrationen finden.

Text Version 1.2

Wichtiger Hinweis. Es handelt sich bei diesem Artikel in keinem Fall um eine juristische Beratung oder etwas Ähnliches. Dieser Artikel ist lediglich dazu da, um zu zeigen, wie das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach guter Strassenfotografie und den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland im Einzelfall gelebt werden kann. Für fachkundigen Rat ist immer eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser Artikel spiegelt daher keine Sachaussagen wider sondern meine persönliche Meinung und meine persönliche Umsetzung. Darüber hinaus ist er mittlerweile einige Jahre alt und kann durch andere Entwicklungen rechtlich überholt sein. Das ändert aber nichts an den fotografischen Techniken, die hier vorgestellt wurden, um Probleme rechtlicher Natur möglichst auszuschließen.

11 thoughts on “Der Zufall als Motiv – ein Praxiskurs zur Strassenfotografie und das Recht am eigenen Bild

  1. Klasse Beitrag, den ich leider erst gefunden habe, nachdem ich einen anderen Artikel zur Straßenfotografie kommentiert hatte.

  2. Tolle Bilder, die meisten sind rechtlich auch in Ordnung.
    Leider ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der öffentlichen Situation nicht richtig.
    Nur weil ich mich in einer öffentlichen Situation befinde, habe ich nicht automatisch mein Recht am eigenem Bild abgetreten.
    Daher besteht immer die Möglichkeit, dass es rechtlich Ärger geben könnte.
    Ich empfehle immer, nach dem Foto die fotografierte Person direkt anzusprechen und um Erlaubnis zu fragen – dann ist man auf der rechtlich auf der sicheren Seite.

    Mehr zum Thema:
    http://www.fotorecht-aktuell.de/2011/01/das-recht-am-eigenem-bild-2/

    Tim Hoesmann, Rechtsanwalt

    1. Der Artikel von Herrn Hoesmann ist eine schöne Ergänzung zu meinem Artikel über streetfotografie / strassenfotografie.

  3. Hallo Michael,
    ich bin über die aktuelle Diskussion bei Kwerfeldein auf diesen Artikel gestoßen, wir haben wohl beide den gleichen Kommentar re-kommentiert.
    Dieses Thema ist echt ein Fass ohne Boden : ) Was mich hier wundert ist, dass das Museumsbild in Ordnung sein soll (aber Tim Hosemann scheint ja auch der Meinung zu sein). Ich bin Redaktuer eines Print-Magazins und muss mich recht häufig mit Bildrechten auseinandersetzen. Ich hatte mal ein ähnliches Foto aus einem Museum, auf dem waren Werke zu sehen (auch nicht in Gänze), deren Rechte von der VG Bild-Kunst verwertet wurden. Wir mussten uns das Bild genehmigen lassen und Lizenzgebühr bezahlen, da die Werke zwar nicht in Gänze, aber doch erkennbar zu sehen waren. Ich wäre das also eher vorsichtig im Zweifelsfall.

    Auch zu einem Bild wie Beispiel 6 habe ich privat auf Nachfrage schon mal eine ganz andere Auskunft von einer Fachkanzlei bekommen. Demnach reicht eine Sonnbrille definitiv nicht aus, um von einer Nicht-Identifizierbarkeit der Person zu sprechen.

    Vilelicht kannst du das noch näher erläutern? Ich will kein Spielverderber sein, mich interessiert das Thema nur sehr aufgrund der eigenen Arbeit.

    1. Hallo Martin,

      wenn Werke so direkt erkennbar sind und dann auch noch fast das Foto ausmachen, ist es nachvollziehbar, was du schilderst, zumal im kommerziellen Bereich. Da hast du ja deine Erfahrungen geschildert. Wieso habt ihr das denn nicht gerichtlich klären lassen? War das Bild wesentlicher Bestandteil, konnte man es detailliert erkennen etc.?

      Hier sind die Fotos nicht erkennbar und zudem nur sehr partiell zu sehen, quasi symbolisch in einem Museum. Davon abgesehen habe ich damals im Museum extra noch mal die Situation abgeklärt (wie im Artikel schon beschrieben).

      Nun ist dein Thema ein ganz anderes Thema. Aber da sieht ma, dass jeder anders schaut. Auf dem Foto geht es eigentlich um die Persönlichkeitsrechte und die Personen im Vordergrund, die den Gehalt des Fotos ausmachen.

      Aber um deine Frage aufzugreifen. Das eigentliche Problem in Museen und bei Fotoausstellungen scheint ja zu sein, dass viele die Fotos einfach 1:1 abfotografieren und dann hinterher veröffentlichen, so dass erkennbar die Bilder zu sehen sind im Internet. Dass es da Reaktionen gibt, ist für mich nachvollziehbar.

      Was die Frage der Sonnenbrille angeht, wonach hast du denn die Fachkanzlei gefragt? Es kommt bei einem Bild und den Persönlichkeitsrechten doch immer darauf an, ob ich identifizierbar bin oder nicht. Das würde ich noch mal abklären.

      Und es kommt dann auch noch darauf an, ob es einen Kläger gibt. Denn nur dann setzt sich ja die ganze Abmahn- und Klagemaschine in Gang. Und ob du dann Beiwerk auf einem eigenständigen Kunstwerk bist oder Mittelpunkt oder ob du andere Rechte verletzt, wird dann vor Gericht entschieden. Das Risiko des Klägers, dort zu verlieren besteht bei nicht ganz eindeutigen Situationen. Und Bildrechtsverletzungen werden ja jetzt schon mit sehr niedrigen Streitwerten abgehandelt, wenn ich das richtig gelesen habe. Das Ganze ist wahrscheinlich nur dann interessant, wenn ich selbst das wesentliche Element auf einem Foto bin und ich nicht gefragt wurde.

      Die Diskussion bei kwerfeldein dazu ist interessant. Es gab im dslr-forum dazu schon wesentlich ausführlichere und längere und weltweitere Debatten und auch auf englischsprachigen Seiten kommt dies immer wieder. Mir gefällt dies gut, weil damit bei einigen die Sinne geschärft werden und eine echte Auseinandersetzung mit sich und der Frage nach guter Strassenfotografie stattfindet. So macht das Netz wenigstens etwas Spass und es ist immer wieder interessant, wie verschieden die Menschen die Welt sehen und Probleme sehen oder auch nicht ….

  4. „Wieso habt ihr das denn nicht gerichtlich klären lassen?“

    Die Lizengebühren waren nicht so wahnsinnig hoch, das liegt schon im angemessenen Rahmen. Für eine Privatperson kann so was aber schon ein kleines Loch in die Haushaltskasse reißen.

    Aber Du hast schon recht, mein Vergleich hinkte hier.

    „Davon abgesehen habe ich damals im Museum extra noch mal die Situation abgeklärt (wie im Artikel schon beschrieben).“

    Das nützt Dir im Ernstfall aber tatsächlich gar nichts, es sei denn es handelt sich um eine aktuelle Berichterstattung etwa zu einer bestimmten Ausstellung. Angenommen Du willst einen Artikel in einem kommerzielen Magazin veröffentlichen, in dem Du ein bestimmtes Museum ganz allgemein vorstellst. Da kann und wird dir das Museum zwar natürlich die Rechte einräumen in seinen Räumen zu fotografieren, dennoch unterliegen einzelne Werke im Museum ggf. noch dem Urheberrecht über das auch das Museum nicht einfach verfügen darf.

    1. In jedem Fall ist dieses Thema nicht einfach und es ist gut, wenn wir Fotos immer mit diesem Problembewusstsein im Kopf anschauen.

      Da Historiker (bin u.a. auch einer) ja sowieso weiter und tiefer gehen als die meisten anderen – was sich bei digital oft lohnt – hoffe ich darauf, dass sich unsere digitalen Wege noch öfter kreuzen.

      Ich bin letztlich vom Wort zum Bild gekommen, weil ich gemerkt habe, dass gute historische Bücher heute oft gegen die bunten Bilder verlieren. Daher sind zehn gute Fotos oft das Tor, um die Neugier für einen zehnseitigen Artikel zu wecken, von dem dann oft nur 5 Seiten gelesen werden…

  5. Habe ich fast vergessen. Zu dem Sonnenbrillenmann:

    Im Rahmen eines Interviews fragte ich eine Fachanwältin:

    „Ob ein Bildnis einer Person vorliegt, definiert sich ja über deren Erkennbarkeit, Heißt das, wenn das Gesicht nicht erkennbar ist, kann ich das Foto auch ohne Einverständnis verwenden?“

    Antwort:

    „Die Rechtsprechung sagt dazu, dass für die Erkennbarkeit nicht das Verständnis des Durchschnittsbetrachters entscheidend ist, sondern es genügt, dass der Betroffene begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne nach der Abbildung erkannt werden. Es reicht auch die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises. Mit anderen Worten, das Gesicht spielt bei der Erkennbarkeit natürlich eine wichtige Rolle, aber eben nicht die einzige. Hat jemand bspw. eine markante Körpersilhouette, Statur, Haltung oder Haarschnitt, dann kann er auch aufgrund dessen für Bekannte erkennbar sein.
    Auch die so häufig in Print-Medien anzutreffenden Augenbalken führen nicht in jedem Fall dazu, dass die Erkennbarkeit ausgeschlossen ist. Selbst durch ein identifizierbares Pferd kann zum Beispiel sein Reiter erkennbar sein. Fazit also: Wenn der Fotograf darauf achtet, dass das Gesicht nicht erkennbar ist, steigen die Chancen, dass er kein Einverständnis des Abgebildeten benötigt. aber je nach Motiv und dessen typischen Erscheinungsweisen kann es ein, dass es trotzdem nicht reicht, auf das Einverständnis zu verzichten.“

    Bei dem Interview gingen wir auch verschiedenen Bilder durch. Bei einem, auf dem ein Typ mit Sonnebrille war, verwies die Anwältin nochmal auf das Beispiel mit dem schwarzen Balken, der eben manchmal auch nicht ausreicht.

    Ich hielte es also für wahrscheinlicher, das in Deinem Bild der Typ eher gerade noch als Beiwerk durchgeht, als das im Zweifel die Sonnenbrille rechtlich was nützen würde. Aber wie schon gesagt, ist das echt alles immer sehr auf den Einzelfall bezogen und endet schnell in Haarspalterei. : )

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